Unterliegen Psychotherapeuten einer Schweigepflicht?
Ja, sie unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht, vergleichbar mit jener der Ärzten. Es soll ein sicherer, vertrauensvoller, wertschätzender und geschützter Rahmen für den Klienten gegeben sein. Der Klient soll alles was ihn bewegt oder er spürt in einem sicheren Setting erzählen können. Nur dadurch ist eine gute, förderliche Behandlung möglich, in der sich der Klient öffnen und sich selbst verstehen kann.
Natürlich unterliegt auch der Psychotherapeut im Status der Schweigepflicht. Von dieser kann ihn nur der Klient entbinden. Es gibt auch Teilentbindungen. Wichtig ist, dass Psychotherapeuten nicht der Anzeigepflicht unterliegen, wie das bei Ärzten der Fall ist.
In ganz besonderen Fällen, wenn „Gefahr in Verzug“ ist, kann der Psychotherapeut die Schweigepflicht, dem entsprechenden Anlassfall gemäß und zum Schutze des Klienten (z.B. deutliche Selbstmordankündigung), aussetzen. Das wird aber zuvor mit dem Klienten besprochen!