gartner _ faq

Warum Psychotherapie?

Salopp und mit einer gewissen Ironie könnte man antworten: „Warum nicht?“ Denn Psychotherapie ist „Hilfe zur Selbsthilfe“ (vgl. R. Stipsits 1999) bzw. ein Prozess des Verstehens des eigenen Tuns! Es bedarf Mut und Reflexionsbereitschaft, um sich auf diesen Exkurs einzulassen. Oft sind die Auslöser für eine psychotherapeutische Behandlung ein gewisser Leidensdruck, traumatische Erfahrungen oder auch das Interesse an persönlicher Entwicklung und Entfaltung.

Wie lange dauert eine Psychotherapieeinheit?

Eine Psychotherapieeinheit dauert (in der Regel) 50 Minuten.

Wie oft und wie regelmäßig sollte eine psychotherapeutische Stunde in Anspruch genommen werden?

Normalerweise einmal pro Woche, kann aber je nach Bedarfsfall angepasst werden. Zu Beginn der psychotherapeutischen Behandlung ist eine Regelmäßigkeit einmal die Woche sinnvoll.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Diese Frage ist schwierig zu beantworten, da dies von der individuellen Verfassung, der Bereitschaft, dem persönlichen Interesse und den finanziellen Ressourcen der jeweiligen Person abhängig ist. Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass Veränderung ein langsamer und oft sprunghaft verlaufender Prozess mit Höhen und Tiefen ist. Es geht um den Aufbau der eigenen Autorität und das Tempo hierfür wählt der Klient. Für eine förderliche, positive Entwicklung ist eine regelmäßige und konstante Begleitung, im Sinne einer „therapeutischen Beziehung“, notwendig. Üblicherweise werden Etappenziele zwischen Therapeut und Klient vereinbart, die in regelmäßigen Abständen evaluiert werden.

Warum reagiere ich auf bestimmte Erlebnisse/Erfahrungen immer gleich?

Das liegt in der Natur des Menschen respektive seiner Entwicklung. Denn von Geburt an entwickeln wir anhand unserer Empfindungen (vgl. G. Gartner 2009) eigene Denk- und Orientierungsschemata. Mit diesen gehen wir an die Welt heran und erweitern sie aufgrund neuer oder gleichartiger Erfahrungen. Diese Erfahrungen werden strukturell im Gehirn gespeichert und sind somit verantwortlich dafür, dass wir auf bestimmte Erlebnisse immer gleich oder ähnlich reagieren. Das gibt uns Sicherheit und Stabilität, kann aber auch das eigene Erleben, Verhalten und Handeln einschränken. Das Ziel einer Psychotherapie ist diese Erfahrungen und Empfindungen allmählich zu verstehen und mittels neuen Erlebnissen zu erweitern bzw. zu modifizieren.

Was bedeutet „eingetragener Psychotherapeut“?

Hiermit ist gemeint, dass der/die Psychotherapeut*in alle Befugnisse zum therapeutischen Arbeiten hat und in der Psychotherapeut*innenliste des Gesundheitsministeriums angeführt ist. Folglich kann mit der Krankenkassa verrechnet werden.

Gibt es Psychotherapie auf Krankenschein?

Aufgrund der psychotherapeutischen Grundversorgung gibt es Kassenplätze bei Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen in freier Praxis, sowie bei eingetragenen Vereinen und Institutionen. Die Kassenplätze sind jedoch limitiert, wodurch sich oft sehr lange Wartezeiten für eine kostenfreie Behandlung ergeben.

Gibt es einen Kostenzuschuss durch die Krankenkassa?

Ja, neben vollfinanzierten Psychotherapieplätzen (hierfür bestehen lange Wartezeiten) gibt es eine Teilfinanzierung von der Krankenkassa. Diese variiert je nach KK zwischen 21,80 und 50€ pro Einheit.

Unterliegen Psychotherapeuten einer Schweigepflicht?

Ja, sie unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht, vergleichbar mit jener der Ärzten. Es soll ein sicherer, vertrauensvoller, wertschätzender und geschützter Rahmen für den Klienten gegeben sein. Der Klient soll alles was ihn bewegt oder er spürt in einem sicheren Setting erzählen können. Nur dadurch ist eine gute, förderliche Behandlung möglich, in der sich der Klient öffnen und sich selbst verstehen kann.

Natürlich unterliegt auch der Psychotherapeut im Status der Schweigepflicht. Von dieser kann ihn nur der Klient entbinden. Es gibt auch Teilentbindungen. Wichtig ist, dass Psychotherapeuten nicht der Anzeigepflicht unterliegen, wie das bei Ärzten der Fall ist.
In ganz besonderen Fällen, wenn „Gefahr in Verzug“ ist, kann der Psychotherapeut die Schweigepflicht, dem entsprechenden Anlassfall gemäß und zum Schutze des Klienten (z.B. deutliche Selbstmordankündigung), aussetzen. Das wird aber zuvor mit dem Klienten besprochen!